Aktionär

Als Aktionär ist man Inhaber einer Aktie und beteiligt sich somit am Grundkapital eines Unternehmens. Aktionäre haben zwei Möglichkeiten, um Aktien zu bekommen. Auf der einen Seite wird man Aktionär, wenn man Gründungsmitglied eines Unternehmens ist und auf der anderen Seite kann man sich später mit einem Kauf einer Aktie an einem Unternehmen beteiligen.

Die Rechte und Pflichten der Aktionäre

Als Aktionäre eines Unternehmens hat man mehrere Rechte. Diese werden in Verwaltungs- und Vermögensrechte unterteilt. Zum Verwaltungsrecht gehören das Recht auf die Teilnahme einer Generalsversammlung, das Auskunftsrecht und das Recht zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen. Unter die Vermögensrechte der Aktionäre gehören das Recht auf einen Anspruch auf den Anteil der Bilanzsumme, das Bezugsrecht bei einer Bezugsrechtemission, der Rückzahlungsanspruch bei einer Kapitalherabsetzung und der Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös. Außerdem kennt das deutsche Aktienrecht das Klagerecht.

Neben Rechten haben die Aktionäre auch Pflichten. Die Treuepflicht beschreibt die allgemeinen Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten. Dabei unterscheidet man die vertikale und die horizontale Treuepflicht.