Schlechte Beratung – Es gibt ein Recht auf Entschädigung

schlechte beratungIn guten Marktphasen stört man sich selten an Provisionen, die Fondsmanager und Vermittler erhalten. Warum sollten die Finanzdienstleister nicht etwas abbekommen, wenn Sie von einer ansprechenden Rendite profitieren? Doch seit der Finanzkrise sind die Märkte turbulent.

Schaden­ersatz bei Falsch­beratung

Berater sind in der Pflicht Geldanleger über alle wesentlichen Eigenschaften einer Finanzanlage korrekt zu informieren. Außerdem ist eine ausführliche Bedarfsanalyse zwingend notwendig. In diesem Schritt erfragt der Berater das Anlageverhalten des Kunden, welche Erfahrungen er bereits gemacht hat und wie viel Risiko er bereit ist einzugehen. Ein typischer Fall der Falschberatung ist zum Beispiel die Empfehlung eines riskanten Immobilienfonds für einen Senioren, der eigentlich seine Rente aufbessern möchte. In diesem Fall haben Anleger ein Recht auf Entschädigung. Allerdings bleibt die genaue Wortwahl des Beraters oft unklar. Anleger, die in der Beweispflicht stehen, haben Schwierigkeiten ein Gericht zu überzeugen. Bleiben Zweifel, geht das zu Lasten der geschädigten Kunden. Fondsgesellschaften kassierten häufig hinter dem Rücken Provisionen. Das finden Gerichte nicht in Ordnung. Wer also nach einer Anlageberatung mit Fonds Verluste einfährt, hat gute Chancen auf Schadenersatz. Nach zahlreichen Urteilen steht seit 2002 fest: Die Finanzinstitute müssen in solchen Fällen ihren Kunden Verluste erstatten. Bei Verlusten mit Zertifikaten und Versicherungen ist die Rechtslage komplizierter als bei Fonds, trotzdem kommt eine Haftung der Geldinstitute infrage.

Die so genannte Kick-Back-Haftung

Gerichte machen immer wieder deutlich, dass Banken haften, wenn sie eine Geldanlage empfehlen und dabei verschweigen, dass sie dafür Provisionen erhalten. Völlig unabhängig von der Art der Anlage. Das trifft allerdings nur zu, wenn die Bank der Vermittler ist. Viele Anlagen haben Banken im „Eigengeschäft“ verkauft. Das bedeutet, dass sie die Papiere erworben und zu einem späteren Zeitpunkt weiter verkauft haben.
Stellt sich eine Bankberatung als schlecht heraus, kann es sich schon für Sie lohnen im ersten Schritt selbst Schadenersatz einzufordern. Setzten Sie der Bank eine Zahlungsfrist, haben Sie gute Chancen sich außergerichtlich zu einigen. Wenn Geldinstitute am Ende eines Prozesses verurteilt werden, müssen sie auch sämtliche Gebühren und Honorare übernehmen.

Setzen Sie Ihre Bank in Verzug

Besonders wichtig ist die richtige Vorgehensweise: Nennen Sie in Ihrem Schreiben an die Bank den Namen der Geldanlage und das Datum des Vertragsschlusses. Listen Sie Verluste der Anlage genau auf und verlangen Sie von der Bank, diese innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen. Normalerweise sind drei bis vier Wochen für die Bank ausreichend, den Fall und etwaige Ansprüche zu prüfen und zu reagieren. Machen Sie auch deutlich, wenn die Bank Provisionen erhalten hat, ohne Sie darüber zu informieren. Das Schreiben wird als Einschreiben mit Rückschein verschickt oder unter Zeugen persönlich bei der Bank eingeworfen.

Fotoquelle: Jürgen Fälchle – Fotolia

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